FAQ
Was muss ich zur Therapie mitbringen?
Bitte bringen Sie zur ersten Therapieeinheit alle relevanten Befunde (Röntgen, MRT, CT, ärztliche Befunde, Operationsbericht, Entlassungsbericht vom Spital, etc.) und die ärztliche Zuweisung mit.
Ansonsten sollten Sie bequeme enganliegende Kleidung mitnehmen (bevorzugt eine kurze Hose und Shirt/Sport-BH), ein großes Handtuch und eventuell was zum Trinken.
Wie ist der Therapieablauf?
In der ersten Einheit findet ein ausführliches Anamnesegespräch statt und eine genaue Analyse ihres Körpers. Dies beinhaltet verschiedene Bewegungstests, eine Analyse der Körperhaltung und des Gang-/Laufmusters. Anhand der gesammelten Informationen und ihrer persönlichen Zielsetzung wird ein Behandlungsplan erstellt. Im Therapieverlauf erfolgt eine laufende Evaluierung bzgl. der kurz- und langfristigen Zielsetzung.
Wie lange dauert eine Einheit?
Die Dauer der Einheit richtet sich nach der ärztlichen Zuordnung.
PT01/PT30 – 30 Minuten
PT02/PT45 – 45 Minuten
PT03/PT60 – 60 Minuten
Wie erfolgt die Verrechnung?
Nach Beendigung der Therapieserie wird eine Sammelrechnung ausgestellt. Die Bezahlung erfolgt ausschließlich per Überweisung.
Kann ich einen Termin absagen?
Für den Fall, dass Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie der Termin mindestens 24 Stunden vorher ab. (per Telefon, Mail oder Nachricht)
Andernfalls bitte ich um ihr Verständnis, dass die Therapiekosten vollständig verrechnet werden.
Wie funktioniert die Kostenrückerstattung?
Für eine Kostenrückerstattung reichen Sie die Verordnung (Original), die Sammelrechnung und den Zahlungsbeleg bei ihrer Krankenkasse ein.
Weitere Kosten könnten von einer vorhandenen privaten Zusatzversicherung übernommen werden.
Benutzung der Therapie- und Trainingsgeräte
Nach einer ordnungsgemäßen Einweisung in die Funktionsweise aller Geräte erfolgt eine Benutzung auf eigene Gefahr.
Wie kann ich das Therapieangebot in Anspruch nehmen?
Ich bin ein Wahltherapeut und biete keine Kassenverträge an. Um eine physiotherapeutische Behandlung in Anspruch zu nehmen, brauchen sie eine ärztliche Verordnung.
Seit Corona ist keine chefärztliche Bewilligung durch Ihre Krankenkasse notwendig. Bitte informieren Sie sich, falls sich dies ändern sollte.
Kann ich ein präventives physiotherapeutisches Training in Anspruch nehmen?
Sie haben derzeit keine Beschwerden und möchten trotzdem Fehlbelastungen, Haltungsdefiziten und/oder möglichen Verletzungen entgegenwirken oder ihre körperliche Fitness steigern? In diesem Fall besteht die Möglichkeit einer präventiven Trainingstherapie, allerdings ist keine Kostenrückerstattung über die gesetzliche Krankenkasse möglich. Falls Sie eine private Zusatzversicherung haben, fragen Sie dort nach, ob Sie einen Anspruch auf Rückvergütung haben.
Gibt es Parkmöglichkeiten vor Ort?
Ja, vor der Praxis sind öffentliche Parkmöglichkeiten vorhanden.
Bitte nicht die privaten Parkplätze neben dem Praxisgebäude verwenden.
Ist die Praxis barrierefrei?
Ja, die Praxis kann ohne Stufen oder Lift betreten werden.
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